Jetzt Mitglied werden!

Wir freuen uns über neue Gesichter & helfende Hände. 

Eine Mitgliedschaft. Viele Vorteile.

Kunstreisen, Exkursionen & Ausflüge - Gemeinsam gewinnen unsere Mitglieder 
exklusive Einblicke in die Ateliers von Künstler:innen. Zu Hause in Erfurt 
geht es kostenfrei in die Kunsthalle und natürlich zu all unseren 
Veranstaltungen, Filmvorführungen & Gesprächsreihen. 

Flexible Mitgliedsbeiträge

Unser Jahresbeitrag beträgt aktuell 50 €. Für Senior:innen, Studierende, Schüler:innen 
und Erwerbslose bieten wir einen ermäßigten Jahresbeitrag von nur 25 €. 
Außerdem möglich: Eine Mitgliedschaft für die ganze Familie für 75 €. 
Und wer mehr geben kann und möchte: Wird Fördermitglied! 

Support your local Kunstverein

Ein Verein lebt von seinen Mitgliedern. Gemeinsam teilen wir die Freude an Kunst, aber auch die Liebe zu Erfurt. Unser Vorstand freut sich daher immer über neue Ideen und spannende Kooperationen. Gemeinsam ermöglichen wir junge, zeitgenössische Kunst in Erfurt!  

Satzung

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Satzung des Erfurter Kunstvereins e. V.

Präambel

Der am 22.11.1990 wieder gegründete Erfurter Kunstverein tritt die Nachfolge des 1851 gegründeten Thüringer Kunstvereins, des 1887 gegründeten Erfurter Vereins für Kunst und Kunstgewerbe und der 1914 gegründeten Erfurter Vereinigung der Museumsfreunde an. Er würdigt das Wirken des Erfurter Kunstkabinetts (1969–1990) und der Erfurter Ateliergemeinschaft (1963–1974) für die Entwicklung des künstlerischen Schaffens und des Kunstlebens im privaten wie im öffentlichen Bereich.


§ 1 Name und Sitz des Vereins

1. Der Verein führt den Namen "Erfurter Kunstverein e.V." Er hat seinen Sitz in Erfurt und ist unter der Nummer VR 58 im Vereinsregister des Amtsgerichts Erfurt eingetragen.

2. Das Vereinsjahr ist das Kalenderjahr.


§ 2 Ziele und Aufgaben

Der Erfurter Kunstverein wendet sich vorrangig der Förderung der zeitgenössischen Kunst sowie der Begegnung und Auseinandersetzung mit dieser zu. Er stellt sich folgende Aufgaben:

1. das Ausstellen von Werken der bildenden Kunst (sowohl der freien wie der angewandten Bereiche) im eigenen Auftrag sowie die Unterstützung der Kunsthalle Erfurt;

2. die Durchführung von Vorträgen, Exkursionen und Veranstaltungen wie, Lesungen, Konzerte, Filmvorführungen etc;

3. das Sammeln von Kunstwerken;

4. die Förderung von öffentlichen Sammlungen durch Stiftungen und Leihgaben;

5. die Vermittlung und Beratung beim Ankauf von ausgestellten Kunstwerken;

6. die Herausgabe und Verteilung von Jahresgaben;

7. die Herausgabe von Publikationen, Kunstblättern und Editionen;

8. die Zusammenarbeit mit verwandten Organisationen und Einrichtungen.


§ 3 Gemeinnützigkeit

1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.

2. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke

3. Mittel des Vereins dürfen hur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden.

4. Es darf keine Person durch Verwaltungsausgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.


§ 4 Mitgliedschaft und Beiträge

Mitglieder des Vereins sind:

Ehrenmitglieder
Ordentliche Mitglieder
Fördernde Mitglieder

1. Personen, die sich um das Kunstleben und die Belange des Vereins hervorragend verdient gemacht haben, können auf Vorschlag des Vorstandes durch die Mitgliederversammlung zu Ehrenmitgliedern ernannt werden. Eine Verpflichtung zur Zahlung eines Beitrages für Ehrenmitglieder besteht nicht.

2. Als ordentliches Mitglied können nur natürliche Personen aufgenommen werden. Sie zahlen den von der Mitgliederversammlung festgesetzten Jahresbeitrag. Auf Antrag erfolgt eine Familienmitgliedschaft.

3. Fördernde Mitglieder sind juristische Personen; sie zahlen einen Jahresbeitrag nach Selbsteinschätzung. Er soll den doppelten nicht ermäßigten Jahresbeitrag nicht unterschreiten.

4. Der Antrag auf Aufnahme in den Verein ist schriftlich zu stellen. Über den Antrag entscheidet der Vorstand nach freiem Ermessen. Bei Ablehnung des Antrages ist er nicht verpflichtet, dem Antragsteller die Gründe mitzuteilen.

5. Die Mitgliedschaft verpflichtet zur Zahlung des Jahresbeitrages. Jedes Mitglied erhält nach Zahlung des Jahresbeitrages eine Jahreskarte, die zur kostenlosen Teilnahme an den Veranstaltungen des Kunstvereins und zum ermäßigten Eintritt in die Ausstellungen des Vereins sowie der Kunsthalle Erfurt berechtigt. Zur Jahreskarte kann auf Antrag eine Familienkarte ausgestellt werden. Für die Familienkarte ist ein von der Mitgliederversammlung festzulegender Zuschlag zu zahlen. Der Mitgliedsbeitrag kann im Einzelfall auf Beschluss des Vorstandes herabgesetzt oder ausgesetzt werden. Die Beiträge sind jeweils bis zum 31. März des laufenden Jahres zu entrichten.

6. Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod. Der Austritt ist dem Vorstand schriftlich durch eingeschriebenen Brief zu erklären. Er wird zum Ende des laufenden Kalenderjahres wirksam. Die Mitgliedsbeiträge sind bis zum Schluss des Vereinsjahres zu zahlen, in dem der Austritt erfolgt.

7. Der Vorstand kann Mitglieder ausschließen, wenn sie den Zielen des Vereins zuwider handeln oder den Verein schädigen. Das gilt auch, wenn ein Mitglied mit mehr als einem Jahresbeitrag im Rückstand ist und trotz Mahnung innerhalb von drei Monaten nicht gezahlt hat. Der Grund für den Ausschluss wird den Betroffenen schriftlich mitgeteilt. Ausgeschlossenen Mitgliedern stehen keinerlei Ansprüche gegen den Verein oder dessen Organe zu.


§ 5 Die Organe

Die Organe des Vereins sind:
 

Der Vorstand,
der Beirat
die Mitgliederversammlung.


§ 6 Der Vorstand

1. Der Vorstand besteht aus fünf Mitgliedern, darunter dem Vorsitzenden und seinem Stellvertreter. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von jeweils 2 Jahren gewählt. Wählbar ist jedes Vereinsmitglied. Die Wiederwahl ist zulässig. Die Tätigkeit der Vorstandsmitglieder ist ehrenamtlich.

2. Der Vorstand gibt sich eine Geschäftsordnung und verteilt die einzelnen Ämter auf seine Mitglieder.

3. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens 3 Mitglieder anwesend sind. Die Beschlüsse werden mit Stimmenmehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder gefasst. Bei Stimmengleichheit entscheidet der amtierende Vorsitzende.

4. Für vorzeitig ausgeschiedene Vorstandsmitglieder kann der Vorstand vorübergehend Mitglieder des Beirates kooptieren, bis die Mitgliederversammlung neue Entscheidungen trifft.

5. Der Vorsitzende oder sein Stellvertreter vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Der Vorsitzende beruft die Sitzungen des Vorstandes sowie die Mitgliederversammlungen ein und leitet sie.

6. Rechtsgeschäfte über wesentliche Teile des Vereinsvermögens bedürfen der Zustimmung des gesamten Vorstandes und der Schriftform. Ausnahmen für den laufenden Geschäftsverkehr können durch die Geschäftsordnung zugelassen werden.

7. Der Vorstand kann einen Geschäftsführer berufen. Dieser ist dem Vorstand verantwortlich. Er besorgt die Vereinsgeschäfte gemäß den vom Vorstand bzw. der Mitgliederversammlung erteilten Weisungen und Vollmachten. Ein berufener Geschäftsführer ist automatisch Mitglied des Vereins und ist von der Beitragspflicht entbunden. Der Geschäftsführer nimmt mit beratender Stimme an den Vorstandssitzungen teil. Er kann durch Zweidrittelmehrheit des Vorstandes abberufen werden. Eine vorzeitige Abberufung kann nur bei Schädigung des Vereins und bei Verstoß gegen seine Ziele sowie Beschlüsse erfolgen.


§ 7 Ausschüsse und Einzelaufträge

Der Vorstand kann Ausschüsse für einzelne Sachgebiete einsetzen oder einzelne Mitglieder mit deren Einverständnis beauftragen, bestimmte Aufgaben zu übernehmen.


§ 8 Der Beirat

1. Zur Förderung der Aufgaben des Kunstvereins sowie eines engen Kontaktes zu den Mitgliedern, zur Öffentlichkeit und zur Kunsthalle Erfurt, beruft der Vorstand einen Beirat. Er soll aus Persönlichkeiten bestehen, die im öffentlichen Leben erfahren und mit der Arbeit des Kunstvereins sowie der Kunsthalle Erfurt besonders verbunden sind.

2. Der Beirat besteht aus höchstens fünfzehn Personen. Er wird vom Vorstand für die Zeit von 2 Jahren berufen. Die Wiederberufung von Beiratsmitgliedern ist zulässig.

3. Der Beirat ist vom Vorstand in regelmäßigen Abständen über die wichtigsten Vorhaben, die Ergebnisse der Arbeit und die finanzielle Lage des Vereins zu unterrichten. Er arbeitet ebenso mit der Kunsthalle Erfurt zusammen, um seinen inhaltlichen Zielstellungen gerecht zu werden.


§ 9 Das Kuratorium

Der Vorstand kann zusammen mit dem Beirat zur Gründung, Förderung, Führung und Verwaltung von Stiftungen, die hervorgehobenen Zielen und Aufgaben des Kunstvereins dienen, Kuratorien berufen.


§ 10 Die Mitgliederversammlung

Oberstes Beschlussorgan des Vereins ist die Mitgliederversammlung, die jährlich mindestens einmal zusammentritt. Die erste Mitgliederversammlung jedes Vereinsjahres tritt im Zeitraum des ersten Quartals zusammen. Die Mitgliederversammlung beschließt grundsätzlich über:

• die Wahl der Vorstandsmitglieder
• die Wahl der Rechnungsprüfer, die Rechnungsprüfer müssen Mitglieder des Vereins sein,
   sie dürfen nicht dem Vorstand angehören
• die Festsetzung des Jahresbeitrages
• die Entlastung des Vorstandes aufgrund des Geschäftsberichtes und des Berichtes der Rechnungsprüfer
• Satzungsänderungen
• die Auflösung des Vereins.

1. Der Vorsitzende kann innerhalb des Vereinsjahres weitere Mitgliederversammlungen einberufen.

2. Auf schriftlich begründeten Antrag von mindestens 30 Vereinsmitgliedern hat der Vorsitzende eine Mitgliederversammlung binnen Monatsfrist einzuberufen.

3. Zu den Mitgliederversammlungen hat der Vorsitzende die Vereinsmitglieder unter Bekanntgabe der Tagesordnung zwei Wochen vorher schriftlich einzuladen. Anträge zur Tagesordnung über die abgestimmt werden soll, sind eine Woche vor der Mitgliederversammlung beim Vorstand schriftlich einzureichen. In der Mitgliederversammlung werden die Beschlüsse mit einfacher Stimmenmehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst.

4. Jede ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens ein Drittel der Vereinsmitglieder anwesend sind. Bei Beschlussunfähigkeit kann der Vorsitzende gemäß § 6 Abs. 5 mit einer halben Stunde Verzögerung mündlich eine zweite Versammlung mit der gleichen Tagesordnung einberufen. Diese ist dann ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienen Mitglieder beschlussfähig.

5. Für Satzungsänderungen ist eine Dreiviertelmehrheit der Stimmen der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder erforderlich.

6. Die Auflösung des Vereins kann nur eine zu diesem Zweck einberufene Mitgliederversammlung mit Dreiviertelmehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder beschließen. Im Falle der Auflösung oder Aufhebung des Vereins bzw. des Wegfalles steuerbegünstigter Zwecke gehen seine Sammlungen und das sonstige Vereinsvermögen unmittelbar und ausschließlich in das Eigentum der Stadt Erfurt mit der Auflage über, dass seine Sammlungen ungeteilt in der Kunsthalle Erfurt verbleiben und das sonstige Vermögen im Sinne der öffentlichen Kunstpflege zu gemeinnützigen Zwecken verwendet wird.


§ 12 Inkraftsetzung

Diese Satzung tritt mit ihrer Verabschiedung durch die Mitgliederversammlung am 15. März 2001 in Kraft. 

Adresse

Erfurter Kunstverein

c/o Kunsthalle Erfurt
Fischmarkt 7

99084 Erfurt

Öffnungszeiten

Dienstag bis Sonntag: 11-18 Uhr

Donnerstag: 11-22 Uhr

Bankverbindung

Bank: Sparkasse Mittelthüringen
IBAN:  DE84 8205 1000 0163 0190 53

SWIFT-BIC:  HELADEF1WEM

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